Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung von Räumlichkeiten

Ruckenstuhl GmbH
Johann Rudolf Ruckenstuhl
Reichsstraße 50
8430 Leibnitz
ATU44269509

 

1. Nutzungsumfang

  • Die Nutzungsbefugnis des Kunden erstreckt sich ausschließlich auf vertragsgemäße Veranstaltungen und die im Leistungsvertrag vereinbarten Zeiten und Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte bedarf jedenfalls der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
  • Der Kunde hat die Vertragsräumlichkeiten bei Übernahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen und allfällige Abweichungen vom Vertrags-Soll sofort zu beanstanden, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

2. Leistungsumfang

  • WLAN: Dem Kunden steht über die gesamte Fläche des „Eventkölla“ eine Interne- Anbindung über WLAN kostenlos zur Verfügung.
  • Nutzung von veranstaltungsflächen. Der Kunde kann die exklusiv angemieteten Flächen lt. Bestimmungen dieses Vertrages nutzen. Damit verbunden sind die Leistungen des Hausherrn ( Parkplätze, technische Ausstattung,….)

3. Veränderungen und Dekoration

  • Änderungen der Bestuhlung oder von Ausstellungsplänen sowie Veränderungen am Erscheinungsbild und/oder der Ausstattung der Vertragsräumlichkeiten müssen spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung mit dem Hausherrn abgeklärt werden.
    Durch spätere Veränderungen ausgelöste Mehrkosten trägt der Kunde.
  • Eine Ausschmückung der Veranstaltungsräume mit Pflanzen, Girlanden, Transparenten, Werbebannern, Verzierungen, Bekleben mit Plakaten oder Aufklebern, Teppichen und dergleichen durch den Kunden oder Dritte darf nur im Einvernehmen mit dem Hausherrn erfolgen. Das Beschädigen der Wände, Decken oder Böden mit Nägel oder Schrauben ist strikt untersagt. Die Kosten hierfür sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und auch die Behebung allfälliger durch solche Ausschmückungen entstandenen Schäden, sowie Mehrkosten bei der Reinigung gehen zu Lasten des Kunden. Gegenstände, die nicht innerhalb der vereinbarten Termine entfernt werden, werden auf Kosten und Gefahr des Kunden entfernt bzw. entsorgt.

4. Sicherheit

  • Im gesamten Bereich des Eventkölla samt Freigelände ist der Umgang mit offenem Feuer undleicht brennbaren Flüssigkeiten strikt untersagt. Die Verwendung von Kerzen und Ölllampen o. ä. als Tischdeko ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hausherrn gestattet. Das Einbringen von Flüssiggasbehältern ( Propan-Butan) und anderer Druckbehälter und Druckflaschen ist generell verboten.
  • Notausgänge, Feuermelder sowie Heizungs-. und Lüftungsanlagen müssen jederzeit frei zugänglich und unverstellt bleiben.
  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass amtliche Kontrollorgane, Behördenvertreter sowie sonst vom Hausherrn autorisierte Personen vor, während und nach der Veranstaltung jederzeit freien Zutritt zu den Vertragsräumlichkeiten haben.
  • Der Hausherr , oder ein von Ihm autorisierter Mitarbeiter ist befugt, bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich z. B. jener des Jugendschutzes, durch eigene Ordnungskräfte einzuschreiten und Gäste oder Besucher vom weiteren Aufenthalt in seinem Haus auszuschließen und / oder sonst geeignete Maßnahmen , auch gegenüber Mitarbeitern des Kunden, zu setzen. Bei grober Missachtung sicherheitsrelevanter Vorschriften ist der Hausherr befugt, die Veranstaltung unverzüglich aufzulösen bzw. zu beenden. Ersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

5. Entgelte

  • Der Hausherr behält sich vor, bis zu 100 % der Vertragssumme als Anzahlung im Voraus einzufordern. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist die Bestellung als storniert zu betrachten.
  • Für Standbaumaterial und Einrichtungen, die über Anforderung des Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden nach der laut aktueller Tarifliste geltenden Preise verrechnet, ebenso jener Aufwand, der durch nicht im Leistungsvertrag vorgesehene Mehrleistungen, einschließlich erhöhten Personalaufwandes, entsteht.
  • Die Berechnung der über das übliche Maß hinausgehenden Bereitstellungs- und Reinigungskosten bleibt vorbehalten.

6. Fremdleistungen

  • Die Einbringung von Fremdtechnik durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Hausherrn. Für den gesamten Veranstaltungszeitraum ist in jedem Falle ein Techniker des Hausherrn als Ansprechpartner zu kalkulieren; die Kosten für diesen Techniker sind nicht im Mietzins inkludiert und werden dem Kunden verrechnet.
  • Soweit der Hausherr zur Vertragserfüllung Vereinbarungen mit Dritten schließen muss, und ihm dadurch Kosten entstehen, werden diese Aufwendungen an den Kunden weiterverrechnet. Der Hausherr ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Auslagen nach Zureichen direkt aus den vom Kunden geleisteten Zahlungen zu begleichen bzw. zu vereinnahmen. Der Kunde hat den Hausherrn gegen Ansprüche solcher dritter Vertragspartner schad- und klaglos zu halten.

7. Ordnungsdienste

  • Der Kunde ist eigenverantwortlich zur Beachtung der den Veranstalter im Sinne des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes treffenden Auflagen verpflichtet. Der Hausherr haftet nicht für Schäden, die auf eine Verletzung dieser Verpflichtungen zurückzuführen sind und ist vom Kunden gegen jedwede Ansprüche schad- und klaglos zu halten.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Garderobe ohne Bedienung gemietet wird. Für alle diesbezüglichen Schäden aus Diebstählen und Verlusten oder Beschädigungen haftet ausschließlich der Kunde.

8. Gastronomie

  • Die gastronomische Betreuung sämtlicher Veranstaltungen wird durch den Hausherrn bestellte Vertragsunternehmen geleistet, sofern mit dem Kunden schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Die Einbringung von Speisen und Getränken durch den Kunden oder Dritte bedarf jedenfalls der vorherigen Zustimmung durch den Hausherrn.

9. Fotografieren /Datenschutz

  • Der Hausherr ist berechtigt, Zeichnungen, Fotografien, etc. von den Veranstaltungen (Personen, etc.) zu eigenen Zwecken oder zu allgemeinen Presseveröffentlichungen zu verwenden.
  • Mit der Unterfertigung der Vereinbarung erteilt der Kunde auch sein Einverständnis zur Veröffentlichung von Veranstaltungsdaten auf Veranstaltungsplakaten und Kalendern, EDV und sonstigen Verzeichnissen.

10. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Der Hausherr ist berechtigt, ohne weiteres den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn:

  • der Kunde sie vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig entrichtet hat;
  • die vertraglich ausbedungenen Nachweise über die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen nicht erbracht werden;
  • Tatsachen bekannt werden, wonach die geplante Veranstaltung bestehenden Gesetzen oder Vereinbarungen widerspricht;
  • durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist;
  • die Vertragsräumlichkeiten infolge höherer Gewalt oder aufgrund anderer Umstände nicht zur Verfügung gestellt werden können;
  • der Kunde aus früheren Verträgen mehr als 30 Tage im Zahlungsrückstand ist.

11. Storno

  • Der ausdrückliche oder stillschweigende Vertragsrücktritt durch den Kunden löst Stornogebühren und die Pflicht zum Ersatz der dem Hausherrn erwachsenen Aufwendungen aus, und zwar bei Rücktritt bis zu 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn: 0 %, bis zu 1 Monat vor veranstaltungsbeginn: 50 %, danach 100 % des vertragsmäßigen Entgeltes zzgl. der gesetzlichen Ust.
    Die Bestandsvertragsgebühr ist vom Gesamtbetrag zu berechnen und wird jedenfalls zur Gänze eingehoben.
  • Für die Fristenberechnung ist jeweils der Tag des Einlangens der Rücktrittsmitteilung beim Hausherren maßgeblich. Der Hausherr ist berechtigt, einen 14- tägigenVerzug mit Zahlungen oder vertraglich ausbedungenen Nachweisen als stillschweigenden Rücktritt des Kunden anzusehen.

12. Haftung

  • Der Hausherr leistet Gewähr für die vertragsgemäße Leistungserbringung, darüber hinausreichende Haftungen oder Garantien werden nicht übernommen. Ansonsten gelten die gesetzliche Haftungsbestimmungen; außerhalb des Geltungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes ist die Haftung jedenfalls auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.
  • Der Kunde haftet für:
  1. Schäden, die am Gebäude oder am Inventar infolge der Veranstaltung entstehen;
  2. Schäden, die bei Einbringung von Gegenständen und Auf- und Abbau an Personen oder Sachen verursacht werden;
  3. alle Folgen, die sich aus der Überschreitung der jeweils zulässigen Höchstbesucheranzahl ergeben;
  4. alle Unfälle, die dem eigenen Personal bzw. den von Kunden verpflichteten Künstlern und Mitwirkenden bei den Vorbereitungen zu einer Veranstaltung bzw. bei der Veranstaltung selbst infolge Nichtbeachtung sicherheitspolizeilicher oder veranstaltungsrechtlicher Vorschriften zustoßen;
  5. Schäden, die durch Besucher oder Gäste der Veranstaltung, zu wessen Nachteil auch immer, verursacht wurden, insbesondere für außergewöhnliche Abnützungen i n allen zugänglichen Räumen (WC) und darin befindlichen Einrichtungen und Installationen;
  6. im Rahmen einer Ausfallhaftung für alle bestellten Nebenleistungen von Ausstellern und Geschäftspartnern
  7. WLAN- Nutzung durch den Kunden: Der Kunde haftet dem Vermieter für jede widerrechtliche Nutzung des WLAN durch einzelne Gäste im Sinne der getroffenen Nutzungsvereinbarung.
  • Der Hausherr haftet weder für das Verhalten von Besuchern der Veranstaltung noch für das Abhandenkommen von Gegenständen während oder im Zusammenhang mit, vor oder nach der Veranstaltung, insbesondere nicht für eingebrachte Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände in die Garderobe.
  • Soweit durch Mitarbeiter des Hausherrn außerhalb der vertraglichen Verpflichtungen und bloß gefälligkeitshalber Hilfeleistung erbracht werden( z.B. Mithilfe bei Auslade- Transporttätigkeiten etc.) werden dadurch keine vertraglichen Verpflichtungen begründet und erfolgen solche Leistungen auf alleiniges Risiko des Kunden.

13. Kosten

  • Die mit der Errichtung und Abwicklung des Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben werden dem Kunden im Wege der Rechnungslegung vorgeschrieben.

14. Schlussbestimmungen

  • Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen
  • Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen, einschließlich der Zustimmung zu vom Kunden beabsichtigten Maßnahmen und Tätigkeiten gelten nur, wenn diese schriftlich getroffen bzw. durch den Hausherrn schriftlich bestätigt werden.
  • Allfällige Ansprüche an den Hausherrn hat der Kunde innerhalb von 3 Monaten nach Schluss der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls sie als verfristet und verjährt gelten.
  • Auf den Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden; Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leibnitz.

 

Leibnitz, am 28.09.2016

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